Nachdrücklichst wird darauf verwiesen, dass diese Website Sachverhalte aufzeigen möchte, ohne irgendwelchen politischen oder sonstigen Absichten. 

Die weiter unten verwendete Bezeichnung "Koscher nostra" hat nichts mit der Israelitischen Kulturgemeinde zu tun, sondern bezieht sich auf - meistens eingewanderte - Juden, die im Umfeld der IKG ihre Geschäfte treiben und den Judentum insgesamt wie auch im speziellen Fällen enormen Schaden zu fügen.

In diesem Sinne sollte man sich Gedanken darüber machen, warum - laut "Mitteilungen der Deutschen Botschaft in Israel" - in israelitischen Zeitungen zu lesen war:

"Israel braucht sich um Feinde nicht kümmern, solange sie Freunde wie Ariel Muzicant hat !"   

Gegen den Betreiber dieser Website wurde "Beschwerde" bei der Staatsanwaltschaft Wien erhoben von jenen Subjekten, denen an anhand von Dokumenten wie "Mitteilungen der Deutschen Botschaft in Israel", "Jüdischen Friedhofsführer" und  jüdischen Presseberichten nachgewiesen werden konnte, dass ihr Vorgehen unter anderem nicht den Bestimmungen der Halacha entsprach.

Wenige Stunden nachdem ich von dieser "Beschwerde" sprich Strafanzeige erfahren hatte, kontaktierte ich das mit dieser Anzeige befasste Amt und sprach bereits nächsten Tag dort vor.

In einem dreistündigen, durch wenige Fragen unterbrochenen "Referat" über die Anzeiger ( einer Gruppierung, für die man bereits den Namen "Kosher nostra" geprägt ) erläuterte ich die Sach- und Rechtslage zur "Strafanzeige".

Das von mir unterfertigte Protokoll zu dieser meiner Vorsprache (Einvernahme) enthielt lediglich zwei Feststellungen: Ich halte meine online gestellten Behauptungen vollinhaltlich aufrecht. Ich werde gegen Ariel Muzicant eine (weitere) Strafanzeige erstatten.

Zwei Tage später hatte ich bereits den zu meinen Gunsten lautenden Einstellungebeschluss der STA Wien in Händen - ebenso prompt war von mir die angekündigte Strafanzeige erstattet worden, wobei mir bis dato nichts von einem Einstellungsbeschluss bekannt geworden ist ...

Infolge eines "Fortsetzungsantrages" bezüglich der eingestellten Strafermittlungen wurde in Folge auch die Oberstaattsanwaltschaft Wien und letztinstanzlich das Oberlandesgericht Wien mit den offenkundig wahrheitswidrig-verleumderischen Behauptungen der "Koscher nostra" bezüglich "Religionsstörung und Verleumdung" befasst.

In einem 7 Seiten umfassenden Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien wurde das offenkundig rechtswidrige Begehren von Ariel & Komplizen abschlägig, sohin zu meinem Gunsten beschieden.





 

 



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