Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 462/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich

Die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die österreichische Bundesregierung bemühte sich leider erst ab dem Jahr 2000 intensiv darum, ihren historischen Verpflichtungen aus der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus nachzukommen und einen umfassenden Rechtsfrieden zustande zubringen. Dies ist ihr mit dem Abkommen vom 23. Jänner 2001 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung von Fragen der Entschädi­gung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus samt Anhängen (BGBl. III Nr. 121/2001) („Washingtoner Abkommen") auch gelungen. Darin verpflichtete sich Österreich in Ziffer 8 folgendermaßen:

8. Jüdische Friedhöfe: Österreich wird zusätzliche Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung bekannter und unbekannter jüdischer Friedhöfe in Österreich leisten.

Hintergrund dieser Verpflichtung ist die Tatsache, dass der jüdische Glaube die jüdischen Gemeinden zur immerwährenden Erhaltung ihrer Friedhöfe und aller Grabstätten von Juden verpflichtet. Die durch die Verfolgung während der Herrschaft des Nationalsozialismus zahlenmäßig stark und nachhaltig geschrumpften Israelitischen Kultusgemeinden sind mit der Sanierung und Erhaltung der Friedhöfe, auf denen Juden bestattet sind, sowohl personell als auch finanziell überfordert.

Leider stieß der Bund in seinen bisherigen Bestrebungen auf Umsetzung dieses Teils des Washingtoner Abkommens bisher nur auf den hinhaltenden Widerstand der betroffenen Ländern und Gemeinden: Dies obwohl das Leichen- und Bestattungswesen ganz unbestritten zu den Kompetenzen der Länder nach Art. 15 B-VG gehört und nur der Schutz von Denkmälern (bewegliche oder unbewegliche von Menschen  geschaffene Gegenstände mit historischer, künstlerischer oder sonst kultureller Bedeutung) nach Art. 10 B-VG Bundessache ist und die Gemeinden von sanierten Friedhöfen in Anbetracht ihrer vielfach historisch bedeutsamen Baudenkmäler auch profitieren könnten.

Die unterzeichneten Abgeordneten lehnen es ab, weiterhin die Reputation Österreichs in der Welt durch das leidige Spiel jahrelanger negativer Kompetenzkonflikte (gestützt auf die mangelnde Einbeziehung der Länder in die Verhandlungen mit den USA) zu gefährden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 25. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christoph Hagen die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Wilhelm Molterer, Angela Lueger, Mag. Harald Stefan, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Otto Pendl, Mag. Daniela Musiol sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer. Danach wurden die Beratungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 21. Jänner 2010 wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Harald Walser und Ing. Norbert Hofer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer das Wort.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Ein von den Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer und Ing. Peter Westenthaler eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Sanierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„In Österreich gibt es 63 jüdische Friedhöfe, wovon ein Großteil sich in sehr schlechtem Zustand befindet. Dies unter anderem deshalb, weil nach dem Holocaust fast keine Nachkommen mehr in Österreich sind. Jüdische Gräber werden aber der Religion gemäß nie aufgelöst, sondern bestehen auf Dauer.

Mit dem Washingtoner Abkommen verpflichtete sich Österreich, durch einen mit 210 Mio. Dollar dotierten Fonds Opfer von NS-Raub symbolisch zu entschädigen. Daneben sicherte Österreich auch Unterstützung für die Renovierung der verwahrlosten und nach der NS-Schändung oft nicht instand gesetzten jüdischen Friedhöfe zu. Aufgrund der innerstaatlichen Kompetenzlage war allerdings eine Anstrengung von Ländern und Gemeinden gemeinsam mit dem Bund notwendig, um diese Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe sicher zu stellen.

Im Dezember 2009 wurde nunmehr zwischen dem Bund, den anwesenden Bundesländern Niederösterreich und Wien sowie der Israelitischen Kultusgemeinde eine Einigung betreffend die Sanierung und Instandhaltung der jüdischen Friedhöfe in Österreich erzielt. In dieser Einigung wird der Gesamtfinanzierungsbedarf für die jüdischen Friedhöfe mit 40 Mio. € für die Dauer von 20 Jahren beziffert. Es wird ein Fonds zur Instandsetzung der österreichischen jüdischen Friedhöfe eingerichtet, welcher vom Bundesministerium für Finanzen für diesen Zeitraum mit 1 Mio. € jährlich dotiert wird. Die restlichen notwendigen 20 Mio. € werden zum Teil von den Kultusgemeinden organisiert. Das Land Niederösterreich beteiligt sich mit 25 % der im Land anfallenden Instandsetzungskosten, Wien übernimmt die Sanierung des „Kornhäusel“ am Währinger Friedhof mit Kosten von ca. 500.000 €. Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen nur, wenn sich die Standortgemeinde zur weiteren Instandhaltung des jeweiligen Friedhofes auf die Dauer von mindestens 20 Jahren verpflichtet. Der Fonds steht allen Bundesländern offen, wobei noch nicht sicher ist, wie viele sich direkt daran beteiligen oder direkte Beiträge für einzelne Projekte leisten. Die Priorisierung der Projekte im Fonds erfolgt nach fachlichen Kriterien.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Johann Singer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2010 01 21

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann



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